Rauchwarnmelder-Service

Installation, Wartung und jährliche Inspektion mit eigenem Team aus Neu-Ulm. Kein Subunternehmer, der jedes Jahr ein anderer ist.

Rauchwarnmelder an Zimmerdecke — dumpro Rauchwarnmelder-Service

Rauchwarnmelder-Service aus Neu-Ulm — mit eigenem Team und digitaler Dokumentation

Seit 2018 gilt in Bayern die Rauchwarnmelderpflicht für alle Bestandswohnungen. In den anderen 15 Bundesländern war es teils schon früher so weit. Das heißt: Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen oder verwalten, brauchen Sie Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Und jemanden, der sich um Einbau, Inspektion und Austausch kümmert.

So läuft das bei dumpro

Wir verbauen fernprüfbare Rauchwarnmelder. Das ist uns wichtig, denn die jährliche Inspektion nach DIN 14676 ist der Punkt, an dem es bei vielen Anbietern hakt: Termine mit Mietern abstimmen, Zugang zur Wohnung organisieren, Nachtermine bei Abwesenheit. Mit fernprüfbaren Meldern fällt das weg. Unser Techniker prüft per Funk, ohne die Wohnung zu betreten. Kein Terminaufwand, kein Ärger.

Und wenn doch ein Vor-Ort-Termin nötig ist — etwa beim Ersteinbau oder beim Austausch — dann kommt unser eigenes Team. Nicht irgendein Subunternehmer, der jedes Jahr ein anderer ist und Ihre Liegenschaft nicht kennt. Unsere Leute wissen, wo der Zugang zum Dachgeschoss ist und welche Mieterin den Termin gern vormittags hat.

Wann müssen Rauchmelder raus?

Nach 10 Jahren. Genauer: DIN 14676-1 gibt eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren plus 6 Monaten ab dem Herstellungsdatum vor. Danach muss getauscht werden — egal ob der Melder bei der letzten Inspektion noch funktioniert hat.

Warum? Die optischen Sensoren altern, die Elektronik wird unzuverlässig, und die Lithiumbatterie in versiegelten 10-Jahres-Meldern ist auf genau diese Lebensdauer ausgelegt. Bei Geräten mit wechselbarer Batterie ist es in der Praxis oft noch früher so weit, weil die Batterie vorher schlapp macht.

Wir erfassen jeden Melder mit Seriennummer und Herstellungsdatum in unserem System. Wenn der Austausch ansteht, melden wir uns — nicht umgekehrt. Die Kosten sind als Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV auf die Mieter umlagefähig.

Wer ist eigentlich zuständig?

Das ist tatsächlich komplizierter als man denkt. In Bayern (Art. 46 Abs. 4 BayBO), Baden-Württemberg und den meisten anderen Bundesländern gilt: Der Eigentümer baut ein, aber die jährliche Funktionsprüfung liegt beim Mieter. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Eigentümer für beides zuständig.

In der Praxis übertragen die meisten Vermieter die Inspektion per Mietvertrag an einen Dienstleister. Das schafft Rechtssicherheit — denn wenn der Mieter die Prüfung vergisst und es brennt, wird es haftungsrechtlich unangenehm.

Bei uns sieht das so aus: Unsere Techniker führen die Inspektion nach DIN 14676-1 durch, dokumentieren jeden Prüfschritt digital und erstellen ein rechtssicheres Prüfprotokoll. Wenn es je zu einem Versicherungsfall kommt, haben Sie alles schwarz auf weiß.

Mehr zum Thema: Rauchwarnmelder-Austausch: Wann ist er fällig?

Unser Leistungsumfang

Eigenes Team

Unsere Techniker kommen selbst — kein Subunternehmer, der jedes Jahr wechselt. Ihre Mieter sehen bekannte Gesichter.

Jährliche Inspektion nach DIN 14676

Funktionsprüfung mit dokumentiertem Prüfprotokoll. Vor Ort oder per Funk — je nach Gerätetyp und Ihrem Wunsch.

Digitale Dokumentation

Jeder Melder ist mit Seriennummer, Einbaudatum und Prüfhistorie erfasst. Sie sehen alles im Online-Portal, wir erinnern an jeden Termin.

Ferninspektion per Funk

Wo möglich prüfen wir per Funk, ohne die Wohnung zu betreten. Kein Terminaufwand, keine genervten Mieter.

Austausch nach 10 Jahren

Wir überwachen das Herstellungsdatum jedes Melders und tauschen rechtzeitig aus. Sie müssen an nichts denken.

Alle 16 Bundesländer

Die Zuständigkeitsregeln unterscheiden sich je nach Land. Wir kennen die Unterschiede und dokumentieren rechtssicher.

Gesetzliche Grundlagen

DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser — Einbau, Betrieb und Instandhaltung
Landesbauordnungen Rauchwarnmelderpflicht in allen 16 Bundesländern — unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen
VDE 0826-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall — technische Anforderungen an Rauchwarnmelder

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