Submetering in Deutschland: Geschichte, Regulierung und Zukunft der Messdienstleistung
Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung hat eine über 40-jährige Geschichte in Deutschland. Wie alles begann, wo die Branche heute steht — und was als Nächstes kommt.
Von dumpro Redaktion · Veröffentlicht am 5. März 2026
Der Begriff Submetering — wörtlich „Unterzählung" — bezeichnet die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Warm- und Kaltwasser innerhalb eines Gebäudes. Während der Hauptzähler den Gesamtverbrauch des Gebäudes am Hausanschluss misst, verteilen Submetering-Geräte diesen Verbrauch auf die einzelnen Nutzeinheiten.
Deutschland ist weltweit eines der Länder mit der längsten Tradition und der umfassendsten Regulierung im Bereich Submetering. Rund 19 Millionen Wohneinheiten werden verbrauchsabhängig abgerechnet — mehr als in jedem anderen europäischen Land.
Die Anfänge: Ölkrise und Energiesparbewusstsein (1973–1981)
Die Geburtsstunde des deutschen Submeterings ist untrennbar mit der ersten Ölkrise von 1973 verbunden. Als die OPEC-Staaten die Öllieferungen drosselten und sich der Heizölpreis innerhalb weniger Monate vervierfachte, wurde Energiesparen über Nacht zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.
Die Bundesregierung reagierte 1981 mit der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), die erstmals die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern vorschrieb. Die Idee: Wer sparsam heizt, soll weniger zahlen. Studien zeigten schnell, dass die individuelle Verbrauchserfassung Energieeinsparungen von 15 bis 25 Prozent bewirkte — allein durch das Bewusstsein, den eigenen Verbrauch beeinflussen zu können.
Aufbau der Branche: Verdunstungsröhrchen und Ablesedienst (1981–2000)
In den 1980er und 1990er Jahren etablierte sich die Messdienstleistung als eigene Branche. Das dominierende Erfassungsgerät war der Verdunstungs-Heizkostenverteiler: ein Glasröhrchen mit Messflüssigkeit, das am Heizkörper montiert wurde und dessen Verdunstungsgrad den anteiligen Verbrauch anzeigte.
Die Ablesung erfolgte einmal jährlich durch einen Ablesedienst, der jede Wohnung persönlich aufsuchen musste. Bei Abwesenheit des Mieters war eine Nachablesung erforderlich — ein erheblicher logistischer und personeller Aufwand, der die Betriebskosten in die Höhe trieb.
In dieser Phase bildete sich die Marktstruktur heraus, die bis heute prägend ist: Einige wenige Unternehmen bauten bundesweite Ablesedienstnetze auf und sicherten sich durch langfristige Verträge (typischerweise 10 Jahre) mit Gerätemiete-Modellen große Marktanteile. Die Geräte blieben im Eigentum des Messdienstleisters, was den Wechsel für Eigentümer faktisch unmöglich machte.
Digitalisierung: Elektronische Geräte und erste Funktechnik (2000–2015)
Ab der Jahrtausendwende lösten elektronische Heizkostenverteiler die Verdunstungsgeräte zunehmend ab. Die elektronischen Geräte boten höhere Genauigkeit, Manipulationsschutz durch digitale Speicherung und erstmals die Möglichkeit der Funkablesung. Erste Funksysteme arbeiteten im 868-MHz-Band und ermöglichten die sogenannte Walk-by-Ablesung: Ein Mitarbeiter ging mit einem tragbaren Empfänger am Gebäude vorbei und empfing die Verbrauchsdaten drahtlos.
Parallel dazu entwickelte sich der europäische Standard Wireless M-Bus (EN 13757), der die herstellerübergreifende Kommunikation zwischen Messgeräten und Ausleseinfrastruktur standardisierte. Allerdings nutzten viele große Anbieter weiterhin proprietäre Funksysteme, um die Kundenbindung aufrechtzuerhalten.
Bundeskartellamt-Sektoruntersuchung 2017
Im November 2017 veröffentlichte das Bundeskartellamt die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zum Submetering-Markt (BKartA, B8-40/17). Die Untersuchung offenbarte eine hohe Marktkonzentration: Die fünf größten Anbieter hielten zusammen rund 70 Prozent des Marktes, gemessen an der Zahl der versorgten Wohneinheiten.
Das Bundeskartellamt identifizierte mehrere wettbewerbshemmende Faktoren: Lange Vertragslaufzeiten (durchschnittlich 10 Jahre), Kopplung von Gerätemiete und Dienstleistung, proprietäre Messtechnik und hohe Wechselkosten. In seinen Empfehlungen sprach sich das Amt für kürzere Vertragslaufzeiten, mehr Transparenz bei Preisen und Vertragsbedingungen sowie technische Interoperabilität aus.
HKVO-Novelle 2021: Fernablesung wird Pflicht
Die Novelle der Heizkostenverordnung vom Oktober 2021 markiert den bislang tiefgreifendsten regulatorischen Einschnitt. Sie setzt die Anforderungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) um und schreibt vor:
- Fernablesbarkeit: Alle neu installierten Geräte müssen seit Dezember 2021 fernablesbar sein. Bestandsgeräte sind bis Ende 2026 nachzurüsten.
- Monatliche Verbrauchsinformation: Seit Januar 2022 haben Mieter Anspruch auf monatliche Information über ihren Heizenergie- und Warmwasserverbrauch (sofern fernablesbare Geräte installiert sind).
- Interoperabilität: Die EED fordert, dass Messgeräte unabhängig vom Messdienstleister ausgelesen werden können — ein direkter Angriff auf proprietäre Lock-in-Strategien.
Aktuelle Lage: CO2-Kostenaufteilung und Wärmepumpen (2023–2026)
Seit 2023 ist die Messdienstleistung durch zwei weitere Regulierungen gefordert: Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verpflichtet Messdienstleister, die CO2-Kosten nach dem 10-Stufen-Modell in die Heizkostenabrechnung zu integrieren. Und seit September 2025 gilt die verbrauchsabhängige Abrechnungspflicht auch für Gebäude mit Wärmepumpenheizung — ein technisch anspruchsvoller Bereich, da Wärmepumpen keine konventionellen Brennstoffe nutzen und die Verbrauchserfassung per Wärmezähler erfolgen muss.
Gleichzeitig verändert sich die Marktstruktur: Neue, unabhängige Messdienstleister drängen auf den Markt — oft mit digitalen Geschäftsmodellen, kürzeren Vertragslaufzeiten und herstellerunabhängiger Messtechnik. Die Digitalisierung senkt die Einstiegshürden, und die Interoperabilitätsvorgabe der EED erschwert die klassischen Lock-in-Strategien der Marktführer.
Ausblick: Wohin steuert die Branche?
Mehrere Entwicklungen werden die Messdienstleistung in den kommenden Jahren prägen:
- Smart Building Integration: Messgeräte werden Teil des gebäudeweiten IoT-Ökosystems. Verbrauchsdaten fließen in die Gebäudeautomation, ermöglichen prädiktive Wartung und automatisierte Heizungssteuerung.
- EU-ETS 2: Der europäische Emissionshandel für den Gebäudesektor ab 2027 wird den CO2-Preis marktbasiert bestimmen. Experten rechnen mit Preisen von 80 bis 150 EUR pro Tonne — die präzise Verbrauchserfassung wird wirtschaftlich noch wichtiger.
- Open Metering System (OMS): Die OMS-Spezifikation auf Basis des Wireless M-Bus zielt auf volle Herstellerinteroperabilität. Langfristig soll ein Eigentümer seinen Messdienstleister wechseln können, ohne die Messgeräte austauschen zu müssen.
- Echtzeitverbrauch und dynamische Tarife: In Kombination mit Smart Metern für Strom könnten dynamische Energietarife entstehen, bei denen der Verbrauchszeitpunkt den Preis bestimmt — Submetering als Baustein der Energiewende.
Die Messdienstleistung steht vor einer grundlegenden Transformation: Vom analogen Ablesedienst zum digitalen Energiedaten-Dienstleister. Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und letztlich bessere Konditionen. Die Zeit der Zehnjahresverträge und proprietären Systeme neigt sich dem Ende zu.
Literaturverzeichnis
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV) — Erstfassung 1981, Novelle 2009, Novelle 2021 (BGBl. I S. 4600)
- Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Submetering — Abschlussbericht, November 2017 (BKartA, B8-40/17)
- Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (EED)
- Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vom 5. Dezember 2022
- Open Metering System (OMS) Group: OMS Specification Volume 2, Issue 4.0.2, 2019
- Europäische Kommission: Impact Assessment EU-ETS 2 — Gebäude und Straßenverkehr, SWD(2021) 601