Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Messdienstleistungen, den Anbieterwechsel und den Unterschied zwischen Konzern und inhabergeführtem Dienstleister wissen müssen.
Allgemein
Was ist ein Messdienstleister?
Ein Messdienstleister installiert und wartet Verbrauchserfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler in Mehrfamilienhäusern, liest die Werte ab und erstellt daraus die verbrauchsabhängige Heiz- und Nebenkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung (HKVO) und Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dazu gehören häufig weitere Leistungen wie Rauchwarnmelder-Wartung nach DIN 14676, Legionellenprüfung nach § 31 TrinkwV oder Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der deutsche Markt wird traditionell von wenigen Großkonzernen dominiert, die das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung 2017 wegen langer Vertragslaufzeiten und intransparenter Preise kritisiert hat. dumpro ist ein inhabergeführter Messdienstleister aus Neu-Ulm — die persönliche Alternative dazu: Sie erreichen direkt Geschäftsführer Anton Penk statt eines Callcenters, arbeiten mit offenen Standards wie OMS und zahlen transparente, einzeln aufgeschlüsselte Preise ohne versteckte Kosten oder Knebelverträge.
Wie kann ich zu dumpro wechseln?
Der Wechsel läuft in drei Schritten. Zunächst fordern Sie über unseren Angebotsrechner ein unverbindliches Angebot an — Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen konkrete Zahlen. Nach Beauftragung prüfen wir Ihren bestehenden Vertrag, nennen Ihnen die genaue Kündigungsfrist (üblicherweise 3 bis 12 Monate vor Vertragsende) und übernehmen die Kündigung beim bisherigen Anbieter — auch bei laufenden Mehrjahresverträgen mit Großkonzernen. Zum vereinbarten Stichtag findet eine Zwischenablesung statt, damit der Altanbieter den bisherigen Abrechnungszeitraum sauber abschließen kann; dumpro führt die Abrechnung danach nahtlos fort. Sind Ihre Geräte bereits fernablesbar und interoperabel, etwa über den offenen Funkstandard OMS, ist dank der HKVO-Interoperabilitätspflicht seit dem 1. Dezember 2022 meist kein Geräteaustausch nötig. So entsteht keine Versorgungslücke und keine doppelte Kostenbelastung.
Was unterscheidet dumpro von den großen Messdienstleistern?
dumpro ist inhabergeführt — Sie erreichen direkt Geschäftsführer Anton Penk, nicht ein Callcenter oder wechselnde Sachbearbeiter. Wir arbeiten mit fairen, überschaubaren Vertragslaufzeiten von in der Regel 12 Monaten statt der 3 bis 5, teils sogar 10 Jahre, die bei Großkonzernen üblich sind, und setzen ausschließlich auf offene Standards wie OMS statt proprietärer Funktechnik — kündigen Sie, funktionieren Ihre Geräte trotzdem weiter. Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung 2017 genau die Praktiken der Großanbieter kritisiert, die wir bewusst vermeiden: intransparente Gesamtpakete, lange Bindungsfristen, schwer kündbare Verträge. Bei dumpro sehen Sie jeden Kostenposten einzeln aufgeschlüsselt, etwa die 3,50 bis 6,00 Euro netto pro Heizkostenverteiler bei der Heizkostenabrechnung. Unsere Abrechnungen liefern wir innerhalb von 8 Wochen nach Abrechnungsende, nicht erst nach bis zu 6 Monaten wie bei manchen Großanbietern üblich.
In welchen Regionen ist dumpro tätig?
dumpro hat seinen Firmensitz in Neu-Ulm, Bayern, und betreut von dort aus Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen im Einzugsgebiet Ulm, Neu-Ulm, Günzburg, Memmingen, Senden und Illertissen sowie in Ehingen (Donau), Biberach an der Riß und Heidenheim an der Brenz — je nach Lage 25 bis 45 Autominuten von Neu-Ulm entfernt. Für größere Hausverwaltungen und Bestände ab 100 Wohneinheiten sind wir über unser Servicenetzwerk auch bundesweit vor Ort tätig, etwa bei Energieausweisen, die wir deutschlandweit ausstellen. Dabei bleibt der Grundsatz gleich: ein fester Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt, statt eines anonymen Callcenters. Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Vorgaben, etwa bei Rauchwarnmeldern, unterscheiden sich je nach Bundesland — wir kennen die regionalen Unterschiede, etwa zwischen Bayern und Baden-Württemberg, und dokumentieren rechtssicher.
Heizkostenabrechnung
Wann muss die Heizkostenabrechnung erstellt werden?
Die Heizkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen — eine Ausschlussfrist nach § 556 Abs. 3 BGB, wie der BGH 2006 klargestellt hat (VIII ZR 220/05). Bei einem Abrechnungsjahr bis 31. Dezember heißt das: spätestens am 31. Dezember des Folgejahres. Wird die Frist versäumt, verliert der Vermieter sämtliche Nachforderungen, unabhängig von deren Höhe — das Guthaben des Mieters bleibt davon unberührt. Bei 20 Wohneinheiten und 40.000 Euro Heizkosten können das schnell mehrere tausend Euro Verlust sein, allein wegen einer verspäteten Abrechnung. Davon zu unterscheiden ist das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV: Es greift nicht bei Fristversäumnis, sondern nur, wenn überhaupt nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird, obwohl das vorgeschrieben wäre — dann darf der Mieter seinen Kostenanteil um 15 % kürzen, unabhängig vom Zugangszeitpunkt der Abrechnung. dumpro liefert die fertige Heizkostenabrechnung erfahrungsgemäß innerhalb von 8 Wochen nach Abrechnungsende, durch automatische Funkablesung ohne manuelle Ablesetermine, und hält die gesetzliche Frist damit komfortabel ein.
Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)?
Seit der HeizkV-Novelle 2021 müssen Vermieter ihren Mietern monatlich Informationen über den aktuellen Heiz- und Warmwasserverbrauch zur Verfügung stellen — geregelt in § 6a HKVO. Voraussetzung sind fernablesbare Erfassungsgeräte: Bei Neuinstallationen ist das seit Dezember 2021 ohnehin Pflicht (§ 5 Abs. 2 HKVO), für Bestandsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026. Die UVI soll Mietern helfen, ihren Verbrauch frühzeitig einzuschätzen, statt erst mit der Jahresabrechnung eine böse Überraschung zu erleben — regelmäßiges Feedback zum eigenen Verbrauch kann diesen spürbar senken, Studien nennen dabei Größenordnungen von 5 bis 10 Prozent. dumpro liefert diese Information automatisch über Funk-Fernablesung mit OMS-Standard und stellt sie zusätzlich im Online-Portal bereit, sodass Mieter, Eigentümer und Verwalter jederzeit den aktuellen Stand einsehen können. Fehlt die UVI trotz technischer Möglichkeit, drohen Kürzungsrechte bei der Heizkostenabrechnung.
Was ist die CO₂-Kostenaufteilung?
Seit dem 1. Januar 2023 müssen die CO₂-Kosten der Heizung zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden — geregelt im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Grundlage ist das 10-Stufen-Modell: Je höher der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr, desto größer der Kostenanteil des Vermieters — von 0 % bei besonders effizienten Gebäuden (unter 12 kg/m²/a) bis zu 95 % bei besonders schlecht sanierten Altbauten (ab 52 kg/m²/a). Damit soll ein Anreiz für energetische Sanierungen entstehen, den bislang allein der Mieter über die Heizkosten trug, obwohl der Vermieter über den Gebäudezustand entscheidet. Grundlage der Berechnung sind die CO₂-Emissionen des jeweiligen Energieträgers und der tatsächliche Verbrauch aus der Heizkostenabrechnung. dumpro berechnet die Aufteilung automatisch als festen Bestandteil der Heizkostenabrechnung und weist die Anteile von Vermieter und Mieter transparent und nachvollziehbar aus — ohne Zusatzaufwand für Sie.
Rauchwarnmelder
Sind Rauchwarnmelder in allen Bundesländern Pflicht?
Ja, seit 2024 gilt die Rauchwarnmelderpflicht flächendeckend in allen 16 Bundesländern — zuletzt zog Sachsen nach, dort lief die Nachrüstfrist für Bestandsgebäude bis zum 31. Dezember 2023. Bayern hatte die Pflicht für Bestandswohnungen bereits 2018 eingeführt, andere Länder waren teils noch früher so weit. Pflicht sind Melder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Die Zuständigkeit für Einbau und Wartung ist jedoch nicht bundesweit einheitlich: In Bayern schreibt Art. 46 Abs. 4 BayBO vor, dass der Eigentümer die Melder einbaut, während die Betriebsbereitschaft — Batteriewechsel und Funktionsprüfung — dem unmittelbaren Besitzer, in der Regel dem Mieter, obliegt, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht übernimmt. In Baden-Württemberg gilt nach § 15 Abs. 9 LBO exakt dieselbe Aufteilung. In der Praxis übertragen die meisten unserer Kunden Einbau und Wartung zentral an dumpro — für klare Verantwortlichkeiten und Rechtssicherheit im Schadensfall.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?
Rauchwarnmelder müssen mindestens einmal jährlich nach DIN 14676-1 inspiziert werden. Geprüft werden vier technische Punkte an jedem Melder — Energieversorgung, Rauchsensor, akustisches Warnsignal und der Zustand der Rauchkammer — sowie eine Sichtprüfung, ob der Melder noch fest sitzt und nicht überstrichen oder abgedeckt wurde. Eine gedrückte Prüftaste allein reicht für eine vollständige Inspektion nicht aus. dumpro verbaut überwiegend fernprüfbare Melder: Der technische Teil — Batteriestatus, Sensorfunktion, Verschmutzungsgrad — wird per Funk abgefragt, ohne dass die Wohnung betreten werden muss. Nur die Sichtprüfung erfolgt bei Bedarf stichprobenartig vor Ort. Jede Inspektion wird mit Seriennummer, Prüfdatum und Ergebnis digital dokumentiert und ist dauerhaft über unser Online-Portal abrufbar — im Schadensfall der entscheidende Nachweis, dass der Vermieter seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Wann müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Rauchwarnmelder haben nach DIN 14676-1 eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren plus 6 Monaten ab dem Herstellungsdatum — danach muss ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob das Gerät bei der letzten Inspektion noch einwandfrei funktioniert hat. Grund sind die Alterung der optischen Sensoren und der Elektronik sowie die begrenzte Lebensdauer der fest verbauten Lithiumbatterie, auf die versiegelte 10-Jahres-Melder ausgelegt sind. Bei Geräten mit wechselbarer Batterie macht häufig die Batterie schon vorher schlapp. dumpro erfasst jeden verbauten Melder mit Seriennummer und Herstellungsdatum im System und überwacht die Austauschfristen automatisch — Sie müssen selbst nichts im Blick behalten, wir melden uns rechtzeitig vor Fristablauf. Die Kosten für den turnusmäßigen Austausch sind als Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV auf die Mieter umlagefähig, sofern der Mietvertrag das vorsieht.
Trinkwasseranalyse
Wer muss eine Legionellenprüfung durchführen?
Zur Legionellenprüfung verpflichtet ist, wer Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit an Dritte abgibt — dazu zählt nach ständiger Verwaltungspraxis auch die Vermietung von Wohnraum. § 31 TrinkwV schreibt die Untersuchung für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vor: Anlagen mit einem Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer von mehr als 400 Litern oder mit mehr als 3 Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle. In der Praxis betrifft das praktisch jedes Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung — ausgenommen sind lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei öffentlich betriebenen Anlagen, etwa Hotels oder Pflegeeinrichtungen, gilt statt des Dreijahres-Turnus eine jährliche Prüfpflicht. dumpro koordiniert für Hausverwaltungen und Eigentümer aus dem Raum Neu-Ulm die komplette Abwicklung — Terminplanung, akkreditierte Probenahme nach DIN EN ISO 17025 und fristgerechte Meldung ans zuständige Gesundheitsamt.
Wie oft muss die Legionellenprüfung erfolgen?
Bei gewerblich vermieteten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung schreibt § 31 TrinkwV eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vor. Das Gesundheitsamt kann dieses Intervall beibehalten oder anpassen, wenn mehrere aufeinanderfolgende Untersuchungen unauffällig waren — an der grundsätzlichen Prüfpflicht ändert das nichts. Bei öffentlich betriebenen Anlagen, etwa Hotels, Pflegeeinrichtungen oder Beherbergungsbetrieben, ist die Prüfung dagegen jährlich fällig. Die Kosten liegen bei dumpro zwischen 40 und 80 Euro netto pro Probenahmestelle; für ein typisches Mehrfamilienhaus mit drei bis fünf Probenahmestellen sind das insgesamt etwa 150 bis 350 Euro alle drei Jahre — nach § 2 Nr. 2 BetrKV als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig. Zum Vergleich: Eine versäumte Prüfung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 72 TrinkwV mit bis zu 25.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. dumpro erinnert Sie automatisch rechtzeitig an den nächsten Prüftermin.
Verträge & Wechsel
Gibt es bei dumpro langfristige Vertragsbindungen?
Nein. dumpro arbeitet mit fairen, überschaubaren Vertragslaufzeiten von in der Regel 12 Monaten. Das steht im deutlichen Gegensatz zu vielen Großanbietern, bei denen Laufzeiten von 3 bis 5 Jahren üblich sind und ältere Verträge sogar 10 Jahre Bindung vorsehen — Praktiken, die das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung Submetering 2017 ausdrücklich als wettbewerbshemmend kritisiert hat. Wir überzeugen lieber durch Leistung als durch Vertragsfallen: transparente, einzeln aufgeschlüsselte Preise statt intransparenter Gesamtpakete, eine 8-Wochen-Lieferzeit für die Heizkostenabrechnung statt der bei Großkonzernen teils üblichen bis zu 6 Monate, und ein fester persönlicher Ansprechpartner statt eines Callcenters. Weil wir auf offene Standards wie OMS setzen, verlieren Sie beim Wechsel zu einem anderen Anbieter zudem nicht Ihre komplette Geräteinfrastruktur — ein weiterer Grund, warum wir keine langen Bindungsfristen brauchen, um Kunden zu halten.
Kann ich auch während eines laufenden Vertrags mit einem anderen Anbieter wechseln?
Ja. dumpro prüft zunächst kostenlos Ihren bestehenden Vertrag und nennt Ihnen den konkreten Kündigungstermin. Verträge mit Messdienstleistern laufen meist 3 bis 5 Jahre, bei älteren Verträgen mit Großkonzernen sind auch 10 Jahre keine Seltenheit; die Kündigungsfrist liegt in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten vor Vertragsende. Wichtig ist zudem, ob eine automatische Verlängerungsklausel greift, falls die Frist verpasst wird — genau das prüfen wir mit. Nach Vertragsende übernehmen wir die Kündigung beim Altanbieter, fordern die Verbrauchs- und Gerätedaten an und führen die Abrechnung ab dem vereinbarten Stichtag nahtlos fort. Dazu findet eine Zwischenablesung statt, damit der bisherige Anbieter den laufenden Abrechnungszeitraum sauber abschließen kann. So entsteht keine Versorgungslücke, keine doppelte Kostenbelastung und kein Bruch in der Verbrauchshistorie Ihrer Liegenschaft.
Was passiert mit den vorhandenen Messgeräten beim Wechsel?
Das hängt vom Altanbieter und der eingebauten Technik ab. Oft gehören die Geräte dem bisherigen Messdienstleister und sind proprietär, sodass bei Kündigung ohnehin sämtliche Geräte ausgebaut werden müssen. Seit der HKVO-Interoperabilitätspflicht vom 1. Dezember 2022 müssen neu installierte fernablesbare Erfassungsgeräte jedoch herstellerunabhängig auslesbar sein. Sind Ihre vorhandenen Geräte bereits fernablesbar und interoperabel, etwa über den offenen Funkstandard OMS, übernimmt dumpro die Ablesung ohne Neuinstallation — das spart Zeit und Kosten. Nur bei veralteten, nicht fernablesbaren oder proprietären Geräten der Großanbieter ist ein Tausch notwendig; das klären wir bereits im Angebot, nicht erst nach Vertragsunterschrift. Beim Neueinbau setzt dumpro auf Engelmann-Funkgeräte mit offenem OMS-Standard, kostenlos im Rahmen des vereinbarten Festpreises. So bleiben Sie auch künftig herstellerunabhängig und können bei Bedarf erneut wechseln, ohne die Geräteinfrastruktur zu verlieren.
Warum setzt dumpro auf offene Standards statt eigener Geräte?
Proprietäre Systeme binden Kunden an einen Anbieter, weil beim Kündigen sämtliche Geräte ausgebaut werden müssen — eine Praxis, die das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung 2017 als Hemmnis für echten Wettbewerb im Submetering-Markt benannt hat. dumpro verwendet stattdessen ausschließlich den offenen Metering-Standard OMS (Open Metering System) sowie Engelmann-Funkzähler, die herstellerübergreifend kompatibel sind. Das bedeutet: Ihre Verbrauchsdaten und Geräte lassen sich auch von einem anderen Dienstleister auslesen, sollten Sie sich irgendwann für einen Wechsel entscheiden. Zusätzlich erfüllt das die seit 1. Dezember 2022 geltende HKVO-Interoperabilitätspflicht für fernablesbare Erfassungsgeräte von vornherein. Für Sie heißt das konkret: keine Zwangsinvestition in neue Geräte bei einem künftigen Anbieterwechsel, keine Abhängigkeit von einem einzigen Messdienstleister. Ihre Unabhängigkeit ist uns wichtiger als kurzfristige Lock-in-Effekte — ein struktureller Unterschied zu den Großkonzernen, nicht nur ein Werbeversprechen.