Rauchwarnmelder-Service
Installation, Wartung und jährliche Inspektion mit eigenem Team aus Neu-Ulm. Kein Subunternehmer, der jedes Jahr ein anderer ist.
Rauchwarnmelder-Service aus Neu-Ulm — mit eigenem Team und digitaler Dokumentation
Seit 2018 gilt in Bayern die Rauchwarnmelderpflicht für alle Bestandswohnungen. In den anderen 15 Bundesländern war es teils schon früher so weit. Das heißt: Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen oder verwalten, brauchen Sie Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Und jemanden, der sich um Einbau, Inspektion und Austausch kümmert.
So läuft das bei dumpro
Wir verbauen fernprüfbare Rauchwarnmelder. Das ist uns wichtig, denn die jährliche Inspektion nach DIN 14676 ist der Punkt, an dem es bei vielen Anbietern hakt: Termine mit Mietern abstimmen, Zugang zur Wohnung organisieren, Nachtermine bei Abwesenheit. Mit fernprüfbaren Meldern fällt das weg. Unser Techniker prüft per Funk, ohne die Wohnung zu betreten. Kein Terminaufwand, kein Ärger.
Und wenn doch ein Vor-Ort-Termin nötig ist — etwa beim Ersteinbau oder beim Austausch — dann kommt unser eigenes Team. Nicht irgendein Subunternehmer, der jedes Jahr ein anderer ist und Ihre Liegenschaft nicht kennt. Unsere Leute wissen, wo der Zugang zum Dachgeschoss ist und welche Mieterin den Termin gern vormittags hat.
Was prüft die jährliche Inspektion nach DIN 14676 genau?
Vier Punkte, an jedem einzelnen Melder: die Energieversorgung (Batteriespannung bzw. -zustand), die Funktion des Rauchsensors, die Auslösung des akustischen Warnsignals und der Zustand der Rauchkammer — verstaubt oder zugesetzt darf sie nicht sein, sonst löst der Melder zu spät oder gar nicht aus. Dazu kommt die Sichtprüfung: Sitzt der Melder noch fest an der vorgesehenen Stelle, ist er beschädigt, wurde er überstrichen oder abgedeckt? Erst wenn alle vier technischen Punkte plus die Sichtprüfung dokumentiert sind, gilt die Inspektion nach DIN 14676-1 als vollständig — eine gedrückte Prüftaste allein reicht nicht.
Bei fernprüfbaren Meldern läuft der technische Teil automatisiert: Unser System fragt Batteriestatus, Sensorfunktion und Verschmutzungsgrad per Funk ab, ohne dass jemand die Wohnung betreten muss. Nur die Sichtprüfung — sitzt der Melder noch richtig, wurde er nicht überstrichen oder mit Tapete überklebt — lässt sich technisch nicht per Funk erledigen. Deshalb kombinieren wir beides: Ferninspektion für die messbaren Werte, stichprobenartige Vor-Ort-Sichtprüfung, wo es die Situation erfordert, etwa nach einer Mietermeldung oder kurz vor dem 10-Jahres-Austausch eines Geräts.
Warum das Wartungsprotokoll mehr ist als Papierkram
Weil es im Ernstfall der einzige Nachweis ist, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Kommt es zum Brand und stellt sich heraus, dass ein Melder nicht funktioniert hat, prüfen Versicherung und im Zweifel ein Gericht als Erstes: Wurde die jährliche Inspektion durchgeführt und dokumentiert? Ohne lückenloses Protokoll steht der Vermieter schnell in der Beweislast — und die lässt sich ohne Dokumentation kaum noch führen.
Unser Protokoll erfasst pro Melder Seriennummer, Prüfdatum, gemessene Werte und Ergebnis, digital und dauerhaft abrufbar über unser Online-Portal. Damit haben Sie im Streitfall — mit der Versicherung, mit einem Mieter oder in einem Gerichtsverfahren — den Nachweis sofort zur Hand, nicht erst nach tagelanger Suche im Aktenordner.
Wann müssen Rauchmelder raus?
Nach 10 Jahren. Genauer: DIN 14676-1 gibt eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren plus 6 Monaten ab dem Herstellungsdatum vor. Danach muss getauscht werden — egal ob der Melder bei der letzten Inspektion noch funktioniert hat.
Warum? Die optischen Sensoren altern, die Elektronik wird unzuverlässig, und die Lithiumbatterie in versiegelten 10-Jahres-Meldern ist auf genau diese Lebensdauer ausgelegt. Bei Geräten mit wechselbarer Batterie ist es in der Praxis oft noch früher so weit, weil die Batterie vorher schlapp macht.
Wir erfassen jeden Melder mit Seriennummer und Herstellungsdatum in unserem System. Wenn der Austausch ansteht, melden wir uns — nicht umgekehrt. Die Kosten sind als Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV auf die Mieter umlagefähig.
Wer ist eigentlich zuständig?
Das ist tatsächlich komplizierter als man denkt, und zwischen den Bundesländern gibt es handfeste Unterschiede. In Bayern schreibt Art. 46 Abs. 4 BayBO vor: Der Eigentümer baut ein, die Betriebsbereitschaft — also Batteriewechsel und Funktionsprüfung — obliegt dem unmittelbaren Besitzer, in der Regel also dem Mieter, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt. In Baden-Württemberg gilt nach § 15 Abs. 9 LBO exakt dieselbe Aufteilung: Satz 1 verpflichtet den Eigentümer zum Einbau, Satz 3 überträgt die Betriebsbereitschaft dem unmittelbaren Besitzer. In Mecklenburg-Vorpommern dagegen ist der Eigentümer für beides zuständig — Einbau und Wartung.
Der Unterschied klingt nach Kleinigkeit, hat aber Folgen: Auch wo formal der Mieter für die Wartung zuständig wäre, wird diese Zuordnung in der Praxis meist überschrieben, sobald der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht per Mietvertrag oder tatsächlicher Übung an einen Dienstleister überträgt. Genau deshalb übertragen die meisten unserer Kunden die Wartung zentral an uns — Rechtssicherheit für alle Beteiligten, unabhängig davon, was im jeweiligen Landesrecht als Grundregel steht. Wenn der Mieter die Prüfung vergisst und es brennt, wird es sonst haftungsrechtlich schnell unangenehm.
Bei uns sieht das so aus: Unsere Techniker führen die Inspektion nach DIN 14676-1 durch, dokumentieren jeden Prüfschritt digital und erstellen ein rechtssicheres Prüfprotokoll. Wenn es je zu einem Versicherungsfall kommt, haben Sie alles schwarz auf weiß.
Mehr zum Thema: Rauchwarnmelder-Austausch: Wann ist er fällig?
Unser Leistungsumfang
Eigenes Team
Unsere Techniker kommen selbst — kein Subunternehmer, der jedes Jahr wechselt. Ihre Mieter sehen bekannte Gesichter.
Jährliche Inspektion nach DIN 14676
Funktionsprüfung mit dokumentiertem Prüfprotokoll. Vor Ort oder per Funk — je nach Gerätetyp und Ihrem Wunsch.
Digitale Dokumentation
Jeder Melder ist mit Seriennummer, Einbaudatum und Prüfhistorie erfasst. Sie sehen alles im Online-Portal, wir erinnern an jeden Termin.
Ferninspektion per Funk
Wo möglich prüfen wir per Funk, ohne die Wohnung zu betreten. Kein Terminaufwand, keine genervten Mieter.
Austausch nach 10 Jahren
Wir überwachen das Herstellungsdatum jedes Melders und tauschen rechtzeitig aus. Sie müssen an nichts denken.
Alle 16 Bundesländer
Die Zuständigkeitsregeln unterscheiden sich je nach Land. Wir kennen die Unterschiede und dokumentieren rechtssicher.
Gesetzliche Grundlagen
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